Recht auf Verwendung der italienischen Gebärdensprache im Kanton Tessin

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Recht auf Verwendung der italienischen Gebärdensprache im Kanton Tessin

Publiziert: 08.05.2025 / Geändert: 08.05.2025
Der Kanton Tessin hat in seiner Verfassung das Recht gehörloser und hörbehinderter Menschen, die italienische Gebärdensprache (LIS) innerhalb öffentlicher Institutionen zu verwenden verankert. Ziel dieser Massnahme ist die Förderung von Zugänglichkeit und sprachlicher Vielfalt.
Flags of all the Swiss cantons hang in front of a building on a sunny day.

Die kantonale Verfassung garantiert Personen mit Hörbehinderung, Taubblindheit oder Sprachstörungen das Recht, in der Kommunikation mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen LIS zu verwenden (Art. 13a Abs. 4 und 5 KV-TI).

Diese Bestimmung setzt Prinzipien internationaler Menschenrechtsübereinkommen um, insbesondere der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), die die Vertragsstaaten zur Förderung der Gebärdensprache in öffentlicher Kommunikation, Bildung und Teilhabe am öffentlichen Leben verpflichtet.

Geschichte

Die offizielle Anerkennung der LIS geht wesentlich auf das Engagement des Schweizerischen Gehörlosenbundes (SGB) zurück, der die LIS sowohl als Instrument der Zugänglichkeit als auch als Förderung einer sprachlichen Minderheit versteht.

Die entsprechende parlamentarische Initiative wurde vom Grossen Rat einstimmig angenommen, und 86 % der Tessiner Wählenden stimmten der anschliessenden Verfassungsänderung im Oktober 2022 zu. Anfang 2023 trat sie in Kraft. Nach Zürich (DSGS, deutsch) und Genf (LSF, französisch) ist der Tessin der dritte Kanton, mit einem in der Verfassung verankerten Recht auf Gebärdensprache.

Auswirkungen im Alltag

Die Vertreterin der italienischen Schweiz im SGB, Laura Sciuchetti-Sadikovic erklärt: «Nach der Anerkennung der Gebärdensprache hat der Tessin einige konkrete Massnahmen umgesetzt, darunter die Bereitstellung von Informationen zu kantonalen Abstimmungen in italienischer Gebärdensprache, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Abgesehen von dieser wichtigen Initiative ist die Benutzbarkeit der Gebärdensprache in zentralen Bereichen wie Spitälern und Schulen weiterhin sehr begrenzt.»

Die Aufnahme der LIS in die kantonale Verfassung schafft eine konkrete Grundlage zur Rechtsdurchsetzung. Öffentliche Einrichtungen im Tessin sind nun verpflichtet, barrierefreie Kommunikation sicherzustellen, etwa durch den Einsatz von LIS-Dolmetscher*innen. Sciuchetti-Sadikovic betont, dass im schulischen Bereich ein Anspruch auf angemessene Ausgleichsmassnahmen besteht, wenn bei Prüfungen keine Dolmetscher*in anwesend ist. Auch im Kultur- und Medienbereich wird verstärkt an besserer Zugänglichkeit gearbeitet.

Nationale und transkantonale Wirkung

Mit der Anerkennung der LIS hat der Kanton Tessin einen Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft und zur Förderung sprachlicher Vielfalt getan. Gleichzeitig zeigt sich der Bedarf nach einer klaren gesetzlichen Regelung auf Bundesebene, etwa durch eine Motion für ein Gesetz zur Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen.

Auch andere Kantone wie Basel-Stadt und Zürich engagieren sich für die bessere Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, etwa mit dem Recht auf barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden. Diese Beispiele zeigen, dass Inklusion eine kantonsübergreifende Verantwortung ist.

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